Führerscheinklassen
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit (a) zG. max 3500kg; (b) max. 8 Personen außer dem Fahrer.
Anhängerregelung: (a) Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt; (b) Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg
Einschluss: AM, L
Begleitetes Fahren sonst wie B
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3500kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Begleitetes Fahren sonst wie BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit (a) zG des Anhängers über 750kg; (b) zG der Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Zugmaschinen (a) für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (b) bbH max 40km/h (c) mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit (a) bbH max. 25km/h (b) auch mit Anhänger.
Zweirädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor (c) Leistung max. 4kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren (c) Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren (c) Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor (d) Leermasse max. 350kg
Krafträder mit (a) Hubraum max. 125 ccm (b) Leistung max. 11kW (c)Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (a) Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h (b) Leistung max. 15kW
Einschluss: AM
Krafträder mit (a) Leistung max. 35kW (b) Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kW/kg
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Krafträder mit (a) Hubraum über 50ccm oder (b) bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit (a) Hubraum über 50ccm (bei verbrennungsmotoren) oder (b) bbH über 45km/h (c) Leistung über 15kW
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit (a) zG. max 3500kg; (b) max. 8 Personen außer dem Fahrer.
Anhängerregelung: (a) Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt; (b) Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg
Einschluss: AM, L
Anhängerregelung: (a) Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt; (b) Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg
Einschluss: AM, L
Begleitetes Fahren sonst wie B
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3500kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Begleitetes Fahren sonst wie BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit (a) zG des Anhängers über 750kg; (b) zG der Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Zugmaschinen (a) für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (b) bbH max 40km/h (c) mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit (a) bbH max. 25km/h (b) auch mit Anhänger.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit (a) bbH max. 25km/h (b) auch mit Anhänger.
Zweirädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor (c) Leistung max. 4kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren (c) Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren (c) Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor (d) Leermasse max. 350kg
Dreirädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren (c) Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren (c) Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor (d) Leermasse max. 350kg
Krafträder mit (a) Hubraum max. 125 ccm (b) Leistung max. 11kW (c)Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (a) Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h (b) Leistung max. 15kW
Einschluss: AM
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (a) Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h (b) Leistung max. 15kW
Einschluss: AM
Krafträder mit (a) Leistung max. 35kW (b) Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kW/kg
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Krafträder mit (a) Hubraum über 50ccm oder (b) bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit (a) Hubraum über 50ccm (bei verbrennungsmotoren) oder (b) bbH über 45km/h (c) Leistung über 15kW
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit (a) Hubraum über 50ccm (bei verbrennungsmotoren) oder (b) bbH über 45km/h (c) Leistung über 15kW
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2