Führerscheinklassen

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit (a) zG. max 3500kg; (b) max. 8 Personen außer dem Fahrer.
Anhängerregelung: (a) Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt; (b) Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg
Einschluss: AM, L

Begleitetes Fahren sonst wie B

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3500kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

Begleitetes Fahren sonst wie BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit (a) zG des Anhängers über 750kg; (b) zG der Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Zugmaschinen (a) für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (b) bbH max 40km/h (c) mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit (a) bbH max. 25km/h (b) auch mit Anhänger.

Zweirädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor (c) Leistung max. 4kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren (c) Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Kleinkrafträder mit (a) bbH max. 45km/h (b) Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren (c) Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor (d) Leermasse max. 350kg

Krafträder mit (a) Hubraum max. 125 ccm (b) Leistung max. 11kW (c)Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (a) Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h (b) Leistung max. 15kW
Einschluss: AM

Krafträder mit (a) Leistung max. 35kW (b) Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kW/kg
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1

Krafträder mit (a) Hubraum über 50ccm oder (b) bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit (a) Hubraum über 50ccm (bei verbrennungsmotoren) oder (b) bbH über 45km/h (c) Leistung über 15kW
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2